Zu Beginn des Februar-Plenums habe ich als Mitglied des Ausschusses für Justiz und Verfassungsfragen zur Änderung des Justizgesetzes gesprochen.

Die Änderung sieht in erster Linie die Anpassung von Gebührensätzen vor und trägt damit ein Stück dazu bei, dass wir die Justiz als dritte Gewalt im Staat nicht kaputtsparen, sondern kostendeckend betreiben und weiter zielgerichtet in sie investieren können. Bezeichnend, dass die AfD – solange es nicht um emotional verwertbare Themen geht – sich nur enthalten kann. Schwach!

Hier die Rede zum nachgucken:

Und hier die Rede als Text:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und
Kollegen,
die Kollegin Machulla hat dankenswerterweise bereits
alles Wesentliche zu der zweiten Änderung des
Niedersächsischen Justizgesetzes in dieser noch jungen
Legislatur vorgetragen. Trotzdem möchte auch ich auf
einige wenige Punkte eingehen:
Vorweg möchte ich aber noch die stetigen Enthaltungen
der AfD-Fraktion thematisieren, die, solange es sich
nicht um Anträge zu Straftatdelikten,
ausländerrechtlichen Fragestellungen oder anderen
vermeintlich emotional verwendbaren Themen handelt,
oft nichts anderes mit ihrer sogenannten politischen
Haltung anzufangen weiß, als sich zu enthalten. Es ist
bedauerlich, dass die AfD nicht in der Lage ist, selbst
bei solch simplen und rein technischen Anpassungen in
Gesetzen Positionierung vornehmen zu können. Eine
Enthaltung bei Gebührenerhöhungen mag politisch
bequem sein, doch es ist unsere Pflicht als gewählte
Volksvertreter, Verantwortung zu übernehmen und
Entscheidungen zu treffen, die unseren Bürgerinnen
und Bürgern dienen. Aber Sie haben ja hier gleich noch
die Chance, ihre unendlichen Enthaltungen im Ausschuss in eine Zustimmung oder Ablehnung zu
verwandeln.
Zurück zum Inhaltlichen: Das Justizministerium hat 21
Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben,
wobei lediglich die Notarkammer Oldenburg auf einen
kleinen technischen Mangel im Gesetz hinwies. Dieser
Hinweis wurde dankenswert aufgenommen und zeigt im
Übrigen, dass unser Gesetzgebungsprozess funktioniert
– wir hören zu, wir reagieren, und wir verbessern.
Apropos Zuhören: Die Empfehlung zur Erhöhung der
Gebühren für die Prüfung der Amtsgeschäfte der
Notarinnen und Notare ging vom Landesrechnungshof
aus. Wir sind als Parlament und als regierungstragende
Fraktionen sicher nicht immer einer Meinung mit dem
Landesrechnungshof, umso schöner, wenn solche
Hinweise zügig Eingang ins Gesetzgebungsverfahren
finden.
Die Tatsache, dass einige Gebühren seit dem Jahr 1985
nicht mehr angepasst wurden, ist ein klarer Indikator
dafür, dass Handlungsbedarf besteht.Die vorgeschlagene Erhöhung der Gebührensätze ist
angesichts der Einkommensentwicklung sinnvoll und
maßvoll. Wir bewegen uns hier im Rahmen dessen, was
auch in anderen Bundesländern üblich ist, und stellen
sicher, dass unsere Gebührenstruktur zeitgemäß und
gerecht ist.
Die erwarteten zusätzlichen Einnahmen – und da muss
ich unsere Haushälter leider gleich enttäuschen – von
etwa 50.000 Euro sind in diesem Kontext zu sehen. Es
geht nicht darum, die Staatskasse zu füllen, sondern
vielmehr darum, die Kosten für eine moderne und
effiziente Justiz abzudecken. Jeder Euro ist eine
Investition in die Rechtssicherheit und in die Qualität
der Dienstleistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern
unseres Landes zugutekommen.
Meine Damen und Herren, eine moderne Justiz ist das
Rückgrat eines rechtsstaatlichen, demokratischen
Systems. Sie sorgt dafür, dass Recht nicht nur
Buchstaben auf dem Papier bleibt, sondern gelebte
Realität in unserem Alltag ist. Deshalb bitte ich um Ihre
Zustimmung zu diesem Gesetzesvorhaben, das eine
faire, angemessene und notwendige Anpassung der Rahmenbedingungen in der Justiz in Niedersachsen
darstellt.
Vielen Dank.