Nächste Woche will der Bundestag für Regeln zur Triage entscheiden. Dabei wirft er meines Erachtens einer der wichtigsten Verfassungsgrundsätze in Teilen über Bord: die Lebenswertindifferenz.

Kurz: Für das große Ganze werden Einzelne geopfert.

Das jedenfalls ist die Konsequenz des utilitaristischen Ansatzes, bei dem ausschließlich die aktuelle und kurzfristige (und schlicht vermutete) Überlebenswahrscheinlichkeit darüber entscheiden soll, ob jemand knappe medizinische Ressourcen erhält. Ich habe mich immer dagegen gestellt und mit anderen Aktivisten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Auch dort haben wir auf die Unvoreingenommenheit und Chancengleichheit von Zufallskriterien hingewiesen. Diese Ansicht teilt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte: "Das im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Kriterium der Überlebenswahrscheinlichkeit birgt die Gefahr, dass in der Praxis ungewollt unbewusste Benachteiligungen in die Zuteilungsentscheidung einfließen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Eine Zufallsentscheidung in der Triage wäre die bessere Möglichkeit, ohne Ansehung der Person und damit diskriminierungsfrei zu entscheiden. Damit wäre das Risiko, nicht behandelt zu werden, tatsächlich und nicht nur scheinbar auf alle gleich verteilt."Es scheint, als müssten wir von AbilityWatch erneut nach Karlsruhe.

Alle Infos hier: https://abilitywatch.de/.../selektionsgesetz-fuer.../